AGB - AI Superevent 2026
AI Training Institute Ltd.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AI Superevent Wien — 25.–27. September 2026
ARIANA Eventlocation, Christine-Touaillon-Straße 4, 1220 Wien
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Ticketkäufe und die Teilnahme am AI Superevent Wien (nachfolgend "Veranstaltung"), das vom 25. bis 27. September 2026 in der ARIANA Eventlocation, Christine-Touaillon-Straße 4, 1220 Wien, stattfindet.
(2) Veranstalter und Vertragspartner ist:
AI Training Institute Ltd.
vertreten durch Raphael Schaad
E-Mail:
mail@aitraining.institute
Website:
www.aitraining.institute
(nachfolgend "Veranstalter")
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG sowie gegenüber Unternehmern. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Käufer (nachfolgend "Teilnehmer") mit diesen AGB einverstanden.
§ 2 Ticketkauf und Vertragsschluss
(1) Tickets können ausschließlich über die vom Veranstalter bereitgestellten Verkaufskanäle (insbesondere über die Buchungsplattform Affilicon) erworben werden.
(2) Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs und der Bestätigung des Kaufs durch den Veranstalter oder die beauftragte Buchungsplattform kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Der Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
(3) Es wird pro Person ein Ticket verkauft. Das Ticket berechtigt zur einmaligen Teilnahme an der gesamten dreitägigen Veranstaltung (25.–27. September 2026) inklusive aller im Ticketumfang enthaltenen Leistungen.
(4) Minderjährige unter 18 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person besuchen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils gültigen Ticketpreise sind auf der Veranstaltungswebsite unter www.aitraining.institute/superevent ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es werden verschiedene Ticketkontingente (z. B. Super Early Bird) zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Preis besteht nur so lange das jeweilige Kontingent verfügbar ist.
(3) Die Zahlung erfolgt über die von der Buchungsplattform angebotenen Zahlungsmethoden. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Buchung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang bestätigt.
§ 4 Stornierung, Rückerstattung und Übertragung
(1) Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an
mail@aitraining.institute erfolgen.
(2) Bei Stornierung bis einschließlich 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn (d. h. bis zum 26. August 2026, 23:59 Uhr) wird der Ticketpreis vollständig erstattet.
(3) Bei Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn (ab dem 27. August 2026) ist keine Rückerstattung des Ticketpreises möglich. Das Ticket kann in diesem Zeitraum jedoch auf eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung ist dem Veranstalter unter Angabe der neuen Teilnehmerdaten (Name, E-Mail-Adresse) schriftlich mitzuteilen.
(4) Tickets dürfen nicht gewerblich weiterverkauft werden. Ein Weiterverkauf über Online-Plattformen zu einem über dem Kaufpreis liegenden Betrag ist nicht gestattet und kann zum Einzug des Tickets ohne Erstattung führen.
§ 5 Veranstaltungsänderungen und -absage
(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, die Referenten, die Inhalte sowie den Ablauf der Veranstaltung aus organisatorischen oder inhaltlichen Gründen zu ändern. Programmänderungen begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, sofern der Charakter und der Gesamtumfang der Veranstaltung gewahrt bleiben.
(2) Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter zu vertreten hat (z. B. Insolvenz), werden bereits gezahlte Ticketpreise erstattet.
(3) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Veranstalter wird in diesem Fall eine Alternativlösung anbieten (z. B. Gutschein, Verschiebung des Events).
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung auf ein anderes Datum oder einen anderen Veranstaltungsort zu verlegen. In diesem Fall werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert. Ein Rücktrittsrecht besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Teilnehmer kann glaubhaft machen, dass ihm die Teilnahme am neuen Termin oder Ort nicht zumutbar ist.
§ 6 Verhaltensregeln und Hausordnung
(1) Alle Teilnehmer, Referenten, Aussteller und Mitarbeiter verpflichten sich zu einem respektvollen, wertschätzenden und professionellen Umgang miteinander. Die Veranstaltung soll ein einladendes, sicheres und inspirierendes Umfeld für alle Beteiligten bieten.
(2) Folgendes Verhalten ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ausdrücklich untersagt:
–
Beschimpfungen, Beleidigungen, Anfeindungen und Herabsetzungen jeglicher Art
–
Diskriminierung, Belästigung oder Einschüchterung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung oder sonstiger persönlicher Merkmale
–
Körperliche Übergriffe, Bedrohungen oder aggressives Verhalten
–
Verbreitung von Hassinhalten, extremistischen oder volksverhetzenden Äußerungen
–
Störung des Veranstaltungsablaufs, insbesondere von Vorträgen, Workshops und Diskussionen
–
Unangemessenes, anstößiges oder belästigendes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern
–
Der Konsum von illegalen Substanzen sowie das Mitbringen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen
(3) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmer, die gegen diese Verhaltensregeln verstoßen oder durch ihr Verhalten die Sicherheit, das Wohlbefinden oder das Veranstaltungserlebnis anderer Personen beeinträchtigen, ohne Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter kann zudem bei schwerwiegenden Verstößen zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte einleiten.
(4) Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die geltende Hausordnung der ARIANA Eventlocation sowie die Anweisungen des Veranstaltungspersonals und der Sicherheitskräfte zu befolgen.
(5) Beschädigungen des Veranstaltungsgeländes oder des Inventars sind unverzüglich dem Veranstaltungspersonal zu melden. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher.
§ 7 Foto-, Film- und Tonaufnahmen / Einwilligung in Veröffentlichung
(1) Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden, auf denen der Teilnehmer abgebildet oder zu hören sein kann.
(2) Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter hiermit unwiderruflich und unentgeltlich das Recht, sämtliche auf der Veranstaltung angefertigten Bild- und Videomaterialien, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, zu verwenden, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere:
–
Die Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters (insbesondere Instagram, YouTube, LinkedIn)
–
Die Verwendung in Marketingmaterialien, Pressemitteilungen, auf der Veranstaltungswebsite sowie in zukünftigen Werbematerialien
–
Die Verwendung in Dokumentationen, Berichten und Nachbereitungsinhalten zur Veranstaltung
–
Die Weitergabe an Medienpartner und Pressevertreter
(3) Diese Einwilligung gilt zeitlich unbeschränkt und weltweit. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.
(4) Teilnehmer, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, werden gebeten, dies dem Veranstaltungspersonal zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Der Veranstalter wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, entsprechende Aufnahmen zu vermeiden, kann dies jedoch aufgrund der Veranstaltungsgröße nicht garantieren.
(5) Teilnehmer, Referenten und sonstige Personen sind grundsätzlich berechtigt, eigene Aufnahmen für den privaten Gebrauch anzufertigen. Professionelle Ton- und Filmaufnahmen zu kommerziellen Zwecken bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
(2) Die detaillierte Datenschutzerklärung des Veranstalters ist abrufbar unter: www.aitraining.institute/datenschutz
(3) Zur Abwicklung des Ticketkaufs und der Veranstaltungsdurchführung werden folgende Daten erhoben und verarbeitet: Name, E-Mail-Adresse, Rechnungsadresse und Zahlungsdaten. Diese Daten werden ausschließlich für Zwecke der Veranstaltungsorganisation und -abwicklung verwendet.
(4) Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, veranstaltungsbezogene Kommunikation (z. B. organisatorische Hinweise, Programmänderungen) per E-Mail zu erhalten.
§ 9 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Gepäck oder sonstige persönliche Gegenstände der Teilnehmer.
(5) Für Unfälle, die sich auf dem Veranstaltungsgelände ereignen, haftet der Veranstalter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Inhalte der Veranstaltung, insbesondere Vorträge, Präsentationen, Materialien und sonstige Werke der Referenten und des Veranstalters, sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung dieser Inhalte durch Teilnehmer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers ist untersagt.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 11 FAGG.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, wenn der Vertrag die Erbringung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorsieht. Mit dem Ticketkauf für das AI Superevent erklärt sich der Verbraucher damit einverstanden, dass das Widerrufsrecht nach erfolgter Buchungsbestätigung erlischt und er von diesem Zeitpunkt an gemäß den Stornierungsbedingungen (§ 4) gebunden ist.
(3) Auf die Regelungen in § 4 dieser AGB wird ausdrücklich hingewiesen.
§ 12 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden den Teilnehmern per E-Mail bekannt gegeben. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Ticketpreis zu erstatten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Wien, Österreich, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Diese AGB gelten mit Stand Mai 2026.
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