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Zusammenfassung der Bestellung:

Gründungsberatung in Deutschland, Österreich, Schweiz und Malta im 1 zu 1 direkt von einem Unternehmer
I. Gegenstand der Vereinbarung 
  • Durchsicht der zur Verfügung gestellten Dokumente ( Businessplan, Projektplan, Förderantrag) max. 35 Seiten pro Stunde und Beantwortung von Fragen.
  • Beratung zur Verbesserung der Dokumente mit dem Geben von Handlungsempfehlungen auf Grundlage der aktuellen Verordnungen und Gesetze (keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung)
  • Gründungsberatung. Beantwortung von Fragen rund um die Gründung in Deutschland und Österreich innerhalb der gebuchten Zeit.



II. Vertragsbestandteile:
Als Vertragsbestandteile gelten:
  • die Anforderungen des Auftraggebers
  • das Angebot des Auftragnehmers
  • Die zur Verfügung gestellten Unterlagen
  • Auskünfte


III. Vertragsdauer und Kündigung:

Das Vertragsverhältnis der Beratungsvereinbarung wird für den vereinbarten Gesamtbetrag  von 150,00 EUR zzgl. MwSt. und das vereinbarte Stundenkontingent von einer Std. geschlossen. Die Beratungsstunde ist innerhalb von 30 Tagen per Terminvereinbarung durchzuführen. 

IV. Art und Umfang der Leistungen:

Zusätzliche Leistungen, die nicht unter Punkt I aufgeführt sind und welche durch die beiden Parteien wechselseitig angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

V. Weisungsfreiheit:

Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung der Vereinbarung bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

VI. Auftragserfüllung:

Dem Auftraggeber obliegt insbesondere die Verpflichtung zur Mitwirkung am Auftrag. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind:
  • Fristgerechte und vollständige Bereitstellung von benötigten Unterlagen
  • Wenn relevant für die Dauer des Auftrags:
  • Bereitstellung von einem kompetenten und entscheidungsbefähigten Ansprechpartner, der jederzeit (ggf. über einen Vertreter) verfügbar ist
  • Bereitstellen einer auftraggeberseitigen Projektorganisation mit einem für das Projekt ermächtigtem Ansprechpartner
  • Bereitstellung von Zugängen zu den erforderlichen Systemen des Auftraggebers mit ausreichenden Zugriffsrechten
  • Kostenlose Bereitstellung von eventuell notwendigen Lizenzen oder sonstigen Investitionen, die der Auftragnehmer zur effizienten Erfüllung des Auftrags benötigt


Sollte der Auftraggeber trotz Anmahnung und Fristsetzung der Mitwirkungspflicht nicht fristgerecht nachkommen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den daraus resultierenden Schaden in Höhe von 150,00 EUR zzgl. MwSt. pro angefangener Stunde zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin geleistete Arbeit ohne Abzug zu vergüten. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht.

VII. Vergütung:

Produkt, Preis, Zahlungsmodalitäten: 
Das Stundenhonorar für eine Beratung beträgt, soweit nicht anderes vereinbart, 150 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Honorar ist per Vorkasse fällig.

Alle Angaben sind netto.

VIII. Haftung:

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das heißt nur bei grober und fahrlässiger Arbeitsweise durch direktes Selbstverschulden. Für die grobe, fahrlässige, fehlerhafte oder zu langsame Arbeit durch Dritte, die nicht direkt durch den Auftragnehmer beauftragt wurden, sondern von denen der Auftragnehmer in der Natur der Sache abhängig ist, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Auftragshöhe begrenzt. Der Auftraggeber hat den Schaden nachzuweisen.

IX.  Sonstige Bestimmungen:

(1)       Die vorliegende Vereinbarung nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
(2)       Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen. 

X.  Erfüllungsort / Gerichtsstand:

Die Parteien vereinbaren Traunstein als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung. 


Erstellung eines exklusiven Fördermittelscan inkl. Beratung für ihre Projekte in Deutschland und/oder Österreich
I. Gegenstand der Vereinbarung   

Was Sie bekommen:
  1. Eine Auswahl der bestmöglichen Fördermittel für Ihre Projekte.
  2. Ansehnlich präsentiert in einer hochwertigen Präsentation.
  3. Ein zwei stündiges exklusives digitales Beratungsmeeting mit unserem Fördermittelexperten zur detaillierten Besprechung des erstellten Fördermittelscan.
  4. Aufzeigen von konkreten Handlungsempfehlungen in Form von Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern der Fördermittelstellen, Empfehlungen für den inhaltlichen Aufbau der Anträge.

    II. Vertragsbestandteile:

    Als Vertragsbestandteile gelten:
    die zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers

    III. Vertragsdauer und Kündigung:

    Das Vertragsverhältnis der Erstellung des Fördermittelscan wird für den vereinbarten Gesamtbetrag  von 495,00 EUR zzgl. MwSt. geschlossen und die Laufzeit beträgt ab Vertragsschluss 30 Tage. sollten bis dahin die Mitwirkungsplichten nicht erfüllt sein, erlischt der Leistungsanspruch.

    IV. Art und Umfang der Leistungen:

    Zusätzliche Leistungen, die nicht unter Punkt I aufgeführt sind und welche durch die beiden Parteien wechselseitig angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

    V. Weisungsfreiheit:

    Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung der Vereinbarung bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

    VI. Auftragserfüllung:

    Dem Auftraggeber obliegt insbesondere die Verpflichtung zur Mitwirkung am Auftrag. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind:
    1. Fristgerechte und vollständige Bereitstellung von benötigten Unterlagen
    2. Bereitstellung von einem kompetenten und entscheidungsbefähigten Ansprechpartner, der jederzeit (ggf. über einen Vertreter) verfügbar ist
    3. Bereitstellen einer auftraggeberseitigen Projektorganisation mit einem für das Projekt ermächtigtem Ansprechpartner
    4. Bereitstellung von Zugängen zu den erforderlichen Systemen des Auftraggebers mit ausreichenden Zugriffsrechten
    5. Kostenlose Bereitstellung von eventuell notwendigen Lizenzen oder sonstigen Investitionen, die der Auftragnehmer zur effizienten Erfüllung des Auftrags benötigt.
      VII. Vergütung:

      Produkt, Preis, Zahlungsmodalitäten: 

      Das Honorar für die Erstellung eines exklusiven Fördermittelscan inkl. Beratung für Ihre Projekte beträgt, soweit nicht anderes vereinbart, 495, 00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Honorar ist per Vorkasse fällig.

      ?Alle Angaben sind netto.

      VIII. Haftung:

      Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das heißt nur bei grober und fahrlässiger Arbeitsweise durch direktes Selbstverschulden. Für die grobe, fahrlässige, fehlerhafte oder zu langsame Arbeit durch Dritte, die nicht direkt durch den Auftragnehmer beauftragt wurden, sondern von denen der Auftragnehmer in der Natur der Sache abhängig ist, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Auftragshöhe begrenzt. Der Auftraggeber hat den Schaden nachzuweisen.

      IX.  Sonstige Bestimmungen:

      (1)       Die vorliegende Vereinbarung nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
      (2)       Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
          
      X.  Erfüllungsort / Gerichtsstand:

      Die Parteien vereinbaren Traunstein als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung. 

Kunden, die dieses Produkt kauften, kauften auch folgende Produkte:

Erstellung eines exklusiven Fördermittelscan inkl. Beratung für ihre Projekte in Deutschland und/oder Österreich
I. Gegenstand der Vereinbarung   

Was Sie bekommen:
  1. Eine Auswahl der bestmöglichen Fördermittel für Ihre Projekte.
  2. Ansehnlich präsentiert in einer hochwertigen Präsentation.
  3. Ein zwei stündiges exklusives digitales Beratungsmeeting mit unserem Fördermittelexperten zur detaillierten Besprechung des erstellten Fördermittelscan.
  4. Aufzeigen von konkreten Handlungsempfehlungen in Form von Kontaktdaten zu den jeweiligen Ansprechpartnern der Fördermittelstellen, Empfehlungen für den inhaltlichen Aufbau der Anträge.

    II. Vertragsbestandteile:

    Als Vertragsbestandteile gelten:
    die zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers

    III. Vertragsdauer und Kündigung:

    Das Vertragsverhältnis der Erstellung des Fördermittelscan wird für den vereinbarten Gesamtbetrag  von 495,00 EUR zzgl. MwSt. geschlossen und die Laufzeit beträgt ab Vertragsschluss 30 Tage. sollten bis dahin die Mitwirkungsplichten nicht erfüllt sein, erlischt der Leistungsanspruch.

    IV. Art und Umfang der Leistungen:

    Zusätzliche Leistungen, die nicht unter Punkt I aufgeführt sind und welche durch die beiden Parteien wechselseitig angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

    V. Weisungsfreiheit:

    Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung der Vereinbarung bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

    VI. Auftragserfüllung:

    Dem Auftraggeber obliegt insbesondere die Verpflichtung zur Mitwirkung am Auftrag. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind:
    1. Fristgerechte und vollständige Bereitstellung von benötigten Unterlagen
    2. Bereitstellung von einem kompetenten und entscheidungsbefähigten Ansprechpartner, der jederzeit (ggf. über einen Vertreter) verfügbar ist
    3. Bereitstellen einer auftraggeberseitigen Projektorganisation mit einem für das Projekt ermächtigtem Ansprechpartner
    4. Bereitstellung von Zugängen zu den erforderlichen Systemen des Auftraggebers mit ausreichenden Zugriffsrechten
    5. Kostenlose Bereitstellung von eventuell notwendigen Lizenzen oder sonstigen Investitionen, die der Auftragnehmer zur effizienten Erfüllung des Auftrags benötigt.
      VII. Vergütung:

      Produkt, Preis, Zahlungsmodalitäten: 

      Das Honorar für die Erstellung eines exklusiven Fördermittelscan inkl. Beratung für Ihre Projekte beträgt, soweit nicht anderes vereinbart, 495, 00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Honorar ist per Vorkasse fällig.

      ?Alle Angaben sind netto.

      VIII. Haftung:

      Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das heißt nur bei grober und fahrlässiger Arbeitsweise durch direktes Selbstverschulden. Für die grobe, fahrlässige, fehlerhafte oder zu langsame Arbeit durch Dritte, die nicht direkt durch den Auftragnehmer beauftragt wurden, sondern von denen der Auftragnehmer in der Natur der Sache abhängig ist, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf die Auftragshöhe begrenzt. Der Auftraggeber hat den Schaden nachzuweisen.

      IX.  Sonstige Bestimmungen:

      (1)       Die vorliegende Vereinbarung nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
      (2)       Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
          
      X.  Erfüllungsort / Gerichtsstand:

      Die Parteien vereinbaren Traunstein als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung. 

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